Leichte Sprache
Inhalt der Website
Was bedeutet Lieferantencockpit?
Das Lieferantencockpit ist ein Online-Dienst.
Die Internet-Adresse ist
www.lieferantencockpit.de
Die Öffentlichen Stellen haben
mit Firmen Verträge gemacht.
Die öffentlichen Stellen sind zum Beispiel
- Ministerien
- Behörden
- Ämter
Die Firmen haben sich vorher beworben.
Sie haben gewonnen.
Was ist ein Rahmen-Vertrag?
Dann gibt es einen Vertrag.
Er heißt Rahmen-Vertrag.
Die öffentliche Stelle beauftragt die Firma.
Im
Rahmen-Vertrag steht
- was die Firma und
- was die öffentliche Stelle machen muss.
Navigation der Website
Wie komme ich zur Startseite?
Möchten Sie wieder die
Haupt-Seite (die erste Internet-Seite)
zurückhaben,
dann klicken Sie oben links
auf „Lieferantencockpit“.
Wo findet man barrierefreie Angebote?
Oben rechts sehen Sie das Zeichen Buch.
Das ist für Leichte Sprache.
Dort finden Sie Texte in Leichter
Sprache.
Davor ist ein Zeichen mit zwei Händen.
Das ist für die Gebärden-Sprache.
Das ist die Sprache der
Menschen,
die nicht hören können.
Es gibt dort Gebärden-Sprach-Videos.
Wie läuft eine Anmeldung ab?
Mit dem blauen Kasten „Jetzt anmelden“
bzw. „Anmelden“ oben rechts,
können sich Firmen anmelden.
Die Firmen müssen Voraussetzungen erfüllen,
um sich am Lieferantencockpit anzumelden:
Man muss sich dafür
bei
„Mein Unternehmenskonto“ von ELSTER anmelden.
Wenn Sie noch kein Unternehmenskonto haben,
dann können Sie ein Konto bei
„Mein Unternehmenskonto“ von
ELSTER erstellen.
Was kann man noch auf www.lieferantencockpit.de sehen?
Auf www.lieferantencockpit.de kann
die Firma Ihre Daten sehen und organisieren:
- Bestellungen
- Verträge
- Produkt-Katalog (für Produkte z. B. Büromöbel, Computer, Bauen)
- Service-Katalog (für Dienstleistungen z. B. Sprachschule, Reinigung)
- Status (wie weit sind die Bestellungen, was wurde geliefert usw.)
- Daten
- Kommunikation mit öffentlicher Stelle (Verwaltungen)
Wo gibt es mehr Informationen über das Lieferantencockpit?
FAQ = häufig gestellte Fragen.
Es bedeutet viele Leute haben gleiche Fragen gestellt.
Es gibt Antworten
dazu.
Das sind die FAQ.
Auf der Internet-Seite gibt es diese FAQ und die Antworten.
Haben Sie Fragen? Brauchen Sie mehr Informationen?
Dann können Sie eine E-Mail schreiben an:
lieferantencockpit-support@nortal.com
Erklärung zur Barrierefreiheit
Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit
Jeder soll Internet-Seiten gut nutzen können.
Zum Beispiel auch
- blinde Menschen,
- gehörlose Menschen und
- Menschen, die nicht alle Finger
bewegen können.
Darum sollen Internet-Seiten barrierefrei sein.
In diesem Text steht:
Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit
und wo können Sie sich beschweren,
- wenn eine Internet-Seite nicht barrierefrei ist?
- wenn eine App nicht barrierefrei ist?
Was steht im Gesetz?
Öffentliche Stellen brauchen für ihre Internet-Seiten
eine Erklärung zur Barrierefreiheit.
Das steht in der
EU-Richtlinie 2016 / 2102.
In Deutschland heißt das Gesetz BITV 2.0.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel
- Ämter und Behörden
- Senator der Freien Hansestadt Bremen
Der Senator für Finanzen der Freien
Hansestadt Bremen ist eine Behörde.
Sie verwaltet die
Internet-Seite.
Sie gehört zu den öffentlichen Stellen.
Auch der Senator für Finanzen muss
sich an
dieses Gesetz halten.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht:
- Wie barrierefrei ist die Internet-Seite?
Fachleute können das prüfen.
Die öffentliche Stelle kann
das auch selbst prüfen. - Gibt es noch Barrieren auf der Internet-Seite?
Dann steht eine Liste mit den
Barrieren in der Erklärung. - Vielleicht muss nicht die ganze
Internet-Seite barrierefrei sein.
Es gibt also Ausnahmen.
Dann steht eine Liste mit den Ausnahmen
in der Erklärung.
Wichtig:
Die öffentliche Stelle darf nicht selbst
über die Ausnahmen bestimmen.
Es gibt strenge Regeln
für die Ausnahmen.
In der Erklärung muss auch das Datum sein,
von wann die Erklärung ist.
Wichtig:
Das Datum darf nicht älter als ein Jahr sein.
Die öffentlichen Stellen müssen nämlich jedes Jahr
prüfen:
Wie barrierefrei ist unsere Internet-Seite?
Und dann müssen sie die Erklärung zur Barrierefreiheit
neu machen.
Barrieren melden
Sie wollen die Internet-Seite nutzen.
Aber das geht nicht,
weil es noch Barrieren gibt?
Dann können Sie
sich beschweren.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht,
wo Sie sich beschweren können.
Sie können
schreiben an:
Der Senator für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen
Referat 45 - Digitalisierung von Verwaltungsleistungen
für Unternehmen
Rudolf-Hilferding-Platz 1
28195 Bremen
E-Mail: digliu@finanzen.bremen.de
Sie können sich über diese Dinge beschweren:
- Es gibt Barrieren auf der Internet-Seite.
- Und diese Barrieren stehen nicht
in der Erklärung zur Barrierefreiheit. - Sie brauchen Infos von der Internet-Seite,
aber die Infos sind nicht barrierefrei. - Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist älter als ein Jahr.
Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Teerhof 59
28199 Bremen
Telefon: 0421 361 181 87
Fax: 0421 496 181 81
E-Mail: office@lbb.bremen.de
Die Zentralstelle prüft Ihre Beschwerde.
Die Zentralstelle redet dann mit der öffentlichen Stelle.
Und die
Zentralstelle gibt der öffentlichen Stelle einen Termin.
Bis zu diesem Termin müssen die Barrieren weg sein.
Hält sich die öffentliche Stelle nicht an den Termin?
Dann kümmert sich eine Schlichtungsstelle um den
Streit.
Wichtig:
Sie müssen nichts dafür bezahlen:
- nichts für die Arbeit von der Zentralstelle
- nichts für die Arbeit von der Schlichtungsstelle
Dieser Text ist ein Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit.
Denn jeder soll wissen,
welche Rechte er
oder sie hat.
Nutzen Sie Internet-Seiten oder Apps von einer öffentlichen Stelle?
Aber es gibt Probleme mit
der Barrierefreiheit?
Dann lesen Sie auch die Erklärung zur Barrierefreiheit
auf der Internet-Seite oder in
der App.
In der Erklärung sind Infos, wo Sie sich beschweren können.
Sie müssen sich zuerst bei der
öffentlichen Stelle beschweren.
Erst dann kann Ihnen die Zentralstelle helfen.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit von dieser Internet-Seite finden Sie hier.